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  • 17.06.2026 · Nachricht · Kostenerstattung

    Erstmals im Prozess Sicherungseigentum offengelegt: Keine Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten

    Eine Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten findet nicht statt, wenn der Geschädigte in der vorgerichtlichen Regulierung Eigentum behauptet hat und erst mit der Klageerhebung ein bestehendes Sicherungseigentum offenlegt, entschied das Kammergericht.