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  • 17.03.2023 · Nachricht · Haftungsrecht

    Wenn der Versicherer einen gestellten Unfall wähnt

    | Unfall am abgelegenen Ort, mit Zeugen ist nicht zu rechnen, die Beteiligten kennen sich. Sie holen dennoch die Polizei, damit das schön „amtlich“ aussieht. Das Schädigerfahrzeug ist groß und schwer, damit es auch bei niedriger Geschwindigkeit ordentlich viel Schaden anrichtet bei geringem eigenen Verletzungsrisiko. Das sind Klassiker aus dem Beweisanzeichen-Katalog für den Unfall mit Einwilligung des Geschädigten. |