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  • 12.05.2025 · Nachricht · Gutachtenhonorar

    Geringfügige Überhöhung von 120 EUR ist nicht laienerkennbar

    | Unabhängig von der Frage, ob überhaupt eine zu hohe Rechnung des Schadengutachters vorliegt, ist es jedenfalls nicht laienerkennbar, dass 734 EUR überhöht seien sollen, wenn der Versicherer selbst 614,01 EUR für richtig hält, entschied das AG Münster. |