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  • 13.10.2025 · Nachricht · Fiktive Abrechnung

    „Scheckheftgepflegt“ trotz knapp überschrittener Inspektion

    | Ist zum Zeitpunkt des Unfalls bei einem bisher scheckheftgepflegtem Fahrzeug das Inspektionsintervall um etwa einen Monat überschritten, gilt das Fahrzeug immer noch als scheckheftgepflegt. Der Gerichtsgutachter hat beim LG Marburg erläutert, dass nach den Herstellerangaben bei der Einhaltung der Service-/Wartungsintervalle eine zehn Prozent-Kulanzregelung bestehe. |