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  • 16.02.2022 · Nachricht · Beweisrecht

    Selbstständiges Beweisverfahren bei klarer Haftung

    | Besteht bei einem Personenschaden kein Streit über die Haftung dem Grunde nach, kann ein beantragtes selbstständiges Beweisverfahren zur Frage, welche Beeinträchtigungen vorliegen und welche auf den Unfall zurückzuführen sind, nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der Versicherer habe bereits zu erkennen gegeben, keinen weiteren Schadenersatz zu leisten. |