Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Autokauf/Rechtsschutzversicherung

    Unzulässiges Kostenzugeständnis bei Rückabwicklung eines Autokaufs im Vergleichsweg?

    • 1. Eine dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen nicht entsprechende Kostenverteilung in einem außergerichtlichen Vergleich setzt voraus, dass zumindest konkludent eine Kostenregelung getroffen worden ist.
    • 2. Haben die anwaltlichen Vertreter von Parteien eines Kaufvertrags über einen Pkw zwar dessen Rückabwicklung vereinbart, bleibt jedoch unklar, ob sie ihre kontroversen Auffassungen zur Kostentragung beilegen konnten, hat der VR eine konkludente Kostenregelung jedenfalls nicht bewiesen.
    • 3. Zur Frage, ob der Käufer eines Kfz einen verzugsunabhängigen Anspruch auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten hat, wenn diese angefallen sind, ohne dass der Verkäufer jemals zur Nacherfüllung aufgefordert worden ist.

    (OLG Saarbrücken 29.1.14, 5 U 37/13, Abruf-Nr. 142869)

     

    Sachverhalt, Entscheidungsgründe und Praxishinweis

    Der Bekl. hatte einen gebrauchten Rolls Royce gekauft. Nach Auftreten von Defekten holte er ein Gutachten ein. Sodann erklärte er den Rücktritt und leitete ein selbstständiges Beweisverfahren ein. Sein Anwalt rechnete die Sache gegenüber dem Rechtsschutz-VR, dem Kl., ab. Im weiteren Verlauf kam es zu einem außergerichtlichen Vergleich, ausgehandelt zwischen den Anwälten von Käufer und Verkäufer. Inhalt: Rückabwicklung Zug um Zug. Eine Kostenregelung war in der schriftlich fixierten Vereinbarung nicht enthalten. Ob eine solche konkludent zustande gekommen ist, war später ein zentraler Streitpunkt.

     

    Als der Käuferanwalt erneut gegenüber dem VR abrechnete („Endabrechnung“), verweigerte dieser die Zahlung und verlangte Rückzahlung des Vorschusses. Begründung: Verstoß gegen § 5 Abs. 3b ARB. Das LG gibt nach Vernehmung beider Anwälte der Klage statt (§ 812 Abs. 1 BGB) und weist die Freistellungswiderklage ab. Das OLG dreht die Entscheidung um.

     

    Das OLG-Urteil ist auch noch in mehrerer Hinsicht lesenswert: Auslegung des § 5 Abs. 3b ARB (Voraussetzungen werden vom OLG verneint), außergerichtlicher Vergleich ohne ausdrückliche Kostenregelung, Voraussetzungen für die Annahme einer konkludenten Kostenregelung, verzugsunabhängiger Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer auf Übernahme von Rechtsverfolgungskosten und Verjährung des Freistellungsanspruchs des Rechtsschutz-VN.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Zu den Kosten der Rechtsverfolgung in Gewährleistungsfällen siehe Eggert, VA 14,78.
    • Zu den Sachverständigenkosten als Nacherfüllungsaufwendung (Verkäufer zahlt Gutachter) siehe BGH VA 14, 111.
    Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 181 | ID 42966182