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  • 16.05.2022 · Nachricht · Autokauf

    Kein Transportkostenvorschuss bei Abholbereitschaft

    | Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen des Käufers setzt voraus, dass die Kaufsache am Erfüllungsort der Nacherfüllung zur Verfügung gestellt wird. Der Verbraucher kann grundsätzlich keinen Transportkostenvorschuss verlangen, wenn der Verkäufer bereit ist, die Kaufsache unentgeltlich abzuholen und an den Erfüllungsort zu verbringen (BGH 30.3.22, VIII ZR 109/20, Abruf-Nr. 229032 ). |