· Fachbeitrag · Autokauf
Erste Praxisfragen zu den seit dem 31.7.26 geltenden Neuregelungen im Kaufrecht
Im Juli und August 26 hat VA umfangreich über die Neuerungen im Kaufrecht berichtet. Kurz zusammengefasst: Beim Verbrauchsgüterkauf gilt, dass der im Falle eines Sachmangels die Nachbesserung wählende Verbraucher mit einem zusätzlichen Jahr Gewährleistungsverjährung belohnt wird, um die der Nachhaltigkeit dienende Entscheidung gegen eine Ersatzlieferung zu fördern (§ 475e Abs. 5 BGB). Damit der Verbraucher diesen Weg geht, muss der Verkäufer ihn über seine Wahlmöglichkeit und diesen Benefit informieren (§ 475 Abs. 4 BGB).
Folgende Fragen werden in Schulungen immer wieder gestellt:
1. Stichtagsregelung
Frage: Wo ist geregelt, dass die neue Rechtslage nur auf Verträge anzuwenden ist, die ab dem 31.7.26 geschlossen wurden?
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