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  • 17.11.2025 · Nachricht · Autokauf

    Fernabsatz: Rücksendekosten bei Belehrungsfehler

    | Wenn die im Fernabsatz gekaufte Ware nicht paketversandfähig ist – bei Autos ist das ausnahmslos so –, muss der Verkäufer in die Widerrufsbelehrung eine Abschätzung („… höchstens etwa …“) der Rücksendekosten integrieren, § 357 Abs. 5 S. 1 BGB i. V. m. Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EGBGB. Was ist die Rechtsfolge, wenn diese Kosteninformation fehlt? Die Widerrufsfrist beginnt dennoch, bei einem erfolgenden Widerruf müsste der Käufer allerdings die (bei einem Kfz in der Regel üppigen) Rücksendekosten nicht tragen. |