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  • 17.09.2025 · Nachricht · Autokauf

    BGH zu Zustandsnoten bei Oldtimern: Vereinbarte Beschaffenheit, Gewährleistungsausschluss nicht relevant

    | Bei Oldtimern haben sich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte Zustandsnoten etabliert, mit denen man sich in der Szene und in der Branche über den Zustand der Fahrzeuge verständigt. Werden diese Noten rund um den Verkauf solcher Fahrzeuge verwendet, führt das zu einer vereinbarten Beschaffenheit, dass das Fahrzeug dem Zustand der Note entspricht. Insoweit ist also Vorsicht geboten. Denn beim Verkauf von Privat an Privat oder vom Händler an einen Käufer, der nicht als Verbraucher handelt, nutzt ein Gewährleistungsausschluss dann nichts. |