15.07.2026 · Fachbeitrag · Autokauf
„Bastlerfahrzeug mit Motorschaden“ im Kaufvertrag ohne vorvertragliche Information
Ein zum Verkaufszeitpunkt 22 Jahre alter BMW X5 4.4 mit 221.000 km und neuer HU für knapp mehr als 5.000 EUR ist das Objekt des Verbrauchsgüterkaufs. Nach dem Ende der Beweisaufnahme steht fest (subjektive Anforderung § 434 Abs. 2 BGB): Der wurde für die Teilnahme am Straßenverkehr gekauft. Aber schon auf den 300 km Heimfahrt ist es mit dem Motor zu Ende. Und dann sieht der Käufer es auch: An unauffälliger Stelle im Kaufvertrag und nicht hervorgehoben steht „Fahrzeug wird als Bastlerfahrzeug ohne Gewährleistung mit Motorschaden verkauft“.
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