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  • · Nachricht · Autokauf

    Änderung zum 1. August jetzt in trockenen Tüchern, aber mit „Beipackzettel“

    In VA 26, 127 haben wir die ab dem 1.8.26 geltenden Änderungen im Kaufrecht auf der Grundlage der „Recht auf Reparatur“-Richtlinie dargestellt mit dem Hinweis, dass es evtl. noch Änderungen geben könne. Es gab bei der Verabschiedung des Gesetzes am 26.6. keine Änderungen. Jedoch hat der Bundestag hat eine begleitende Entschließung verabschiedet.

     

    Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, auf europäischer Ebene auf Ausnahmeregelungen für Kraftfahrzeuge hinzuwirken. Wörtlich heißt es in der Entschließung: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, (…) sich bei der Europäischen Union dafür einzusetzen, in einem der zukünftigen kaufrechtlichen Rechtsetzungsverfahren entsprechende Ausnahmemöglichkeiten von der Verlängerung des Gewährleistungsrechts für Kraftfahrzeuge und vergleichbar komplexe Produkte zu schaffen.“

    Quelle: ID 50884400