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  • 15.07.2026 · Nachricht · Ausfallschaden

    BGH beendet die Diskussion um das „Mietwagenrisiko“ im Hinblick auf den Tarif

    Kein Mietwagenrisiko im Hinblick auf den Tarif. Und für die Angemessenheit der Mietwagenkosten ist auf das tatsächlich angemietete Fahrzeug abzustellen. Die „Budgetlösung“ des OLG Celle, wonach alle Kosten, die in die gedachten Kosten für die Mietwagenklasse, aus der der Geschädigte hätte anmieten dürfen, hineinpassen, zu erstatten sind, auch wenn der tatsächlich angemietete kleiner, aber dafür zu teuer ist, ist damit auch vom Tisch (BGH 19.5.26, VI ZR 67/25, Abruf-Nr. 254518 ).