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  • · Nachricht · Abschleppkosten

    Kurze Wege: Wiederholtes Falschparken kam hier teuer zu stehen

    | Das Amtsgericht München verurteilte einen 87-jährigen zur Zahlung der Abschleppkosten von 448,15 Euro nebst Zinsen und Kosten. |

     

    Der Sohn des Beklagten hatte dessen Fahrzeug am 1.7.20 in der Tiefgarage einer Wohnanlage in einem Bereich abgestellt, der mit eingeschränktem Halteverbot beschildert war. Der Hausmeister der Anlage beauftrage das klagende Abschleppunternehmen, das Fahrzeug zu entfernen. Dafür schickte das Unternehmen einen Tiefgaragenberger und einen Kranplateauschlepper. Bei deren Eintreffen befand sich das Fahrzeug nicht mehr in der Tiefgarage.

     

    Die Klägerin trägt vor, im diesem Bereich dürfe nicht länger als drei Minuten gehalten werden, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder Be- oder Entladen.