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  • 17.01.2024 · Nachricht · Abschleppkosten

    Abschleppen erst zum Betriebshof, danach zur Werkstatt

    | Der Unfall ereignet sich außerhalb der Öffnungszeiten des Autohauses. So wird das Fahrzeug zunächst zum Betriebshof des Abschleppunternehmers verbracht. Am anderen Tag erfolgt der Weitertransport zur Werkstatt. Nach der Begutachtung war das Ergebnis: Totalschaden. Der Versicherer verweigert die Erstattung der Kosten für den zweiten Abschleppvorgang mit der Begründung, entweder hätte das Fahrzeug gleich zum Autohaus verbracht werden müssen, oder es hätte als Totalschaden vom Abschlepphof aus verwertet werden müssen. |