22.08.2013 · Nachricht aus VA · Haftungsrecht
Wenn ein normal entwickeltes Kind im Alter von sechs Jahren auf dem zum Haus gehörenden Hof und auf dem Gehweg vor dem Haus Fahrrad fährt, muss es nicht ununterbrochen beaufsichtigt werden. Kommt es vom Gehweg ab und auf den Radweg, wo es mit einem anderen Radfahrer kollidiert, haften die Eltern nicht wegen Verstoßes gegen ihre Aufsichtspflicht.
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15.08.2013 · Fachbeitrag aus VA · Unfallschadensregulierung
Erzielt der Geschädigte durch die Inzahlunggabe seines unfallbeschädigten Fahrzeugs beim Neuwagenkauf ohne besondere Anstrengungen einen Erlös, der den auf dem regionalen Markt sonst erzielbaren Restwert übersteigt, muss er sich diesen Erlös als Restwert anrechnen lassen (LG Saarbrücken 22.3.13, 13 S 199/12, Abruf-Nr. 132465 ).
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15.08.2013 · Fachbeitrag aus VA · Gebührenrecht
Am 1.8.13 ist das 2. KostRMoG in Kraft getreten (vgl. BGBl. I, S. 2586). Dieses hat auch für die Abrechnung in Straf- und Bußgeldsachen nach Teil 4 und 5 VV RVG Änderungen und Klarstellungen gebracht. Die für den Verkehrsrechtler wichtigen Änderungen stellen wir Ihnen hier vor.
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15.08.2013 · Fachbeitrag aus VA · Autokauf
Klagt der Käufer nach beiderseitiger Erfüllung des Kaufvertrags und nach Rücktritt vom Kaufvertrag auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgewähr der Kaufsache, so ist einheitlicher Erfüllungsort für alle Rückgewähransprüche der Ort, an dem sich die Kaufsache zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß befindet (OLG Düsseldorf 17.7.13, I-22 W 19/13, Abruf-Nr. 132467 ).
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15.08.2013 · Fachbeitrag aus VA · Geschwindigkeitsmessung
Bei der Messung mit einem Messgerät Poliscan Speed der Fa. Vitronic handelt es sich nicht um ein standardisiertes Messverfahren (AG Tiergarten 13.6.13, (318 OWi) 3034 Js-OWi 489/13 (86/13), Abruf-Nr. 132375 ).
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15.08.2013 · Fachbeitrag aus VA · Berufungsverwerfung
Die aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens abzuleitende Fürsorgepflicht gebietet es, vor Verwerfung der Berufung nach § 329 Abs. 1 S. 1 StPO einen längeren Zeitraum zuzuwarten, wenn der Angeklagte noch vor dem Termin oder in der normalen Wartezeit von fünfzehn Minuten die Gründe seiner (voraussichtlichen) Verspätung mitteilt und sein Erscheinen in angemessener Zeit ankündigt (KG 30.4.13, (4) 161 Ss 89/13 (86/13), Abruf-Nr. 132378 ).
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