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  • 14.09.2018 · Nachricht · Vorfahrtregelung

    Stop-and-Go-Verkehr und Auffahren auf die Autobahn

    | § 18 Abs. 3 StVO enthält eine Vorfahrtsregel für Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Danach hat der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt vor Fahrzeugen, die auf die Fahrbahn auffahren wollen. Fraglich ist, ob das auch bei sog. „Stop-and-Go-Verkehr“ gilt. Das OLG Hamm hat die Frage bejaht (3.5.18, 4 RBs 117/18, Abruf-Nr. 202726 ). |