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  • · Fachbeitrag · Vollmachtsvorlage

    Keine Vorlage der schriftlichen Vollmacht

    Für den Nachweis des Verteidigerverhältnisses ist die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht grundsätzlich nicht erforderlich, es genügt i.d.R. die Anzeige gegenüber dem Gericht/der Verwaltungsbehörde (OLG Köln 5.10.11, III-1 RBs 278/11, Abruf-Nr. 113974).

    Praxishinweis

    Das OLG hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zum Nachweis grds. die Anzeige des Verteidigerverhältnisses gegenüber dem Gericht bzw. im Verwaltungsverfahren genüge. Das entspricht der h.M. in der Rspr. der (Ober)Gerichte und schließt nahtlos an die Entscheidung des BVerfG (siehe vorstehend) an.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 12 | ID 30553990