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  • 09.12.2016 · Fachbeitrag · Verständigungsverfahren

    Sperrfrist kann abgesprochen werden

    | In der Literatur besteht im Recht der Verständigung (§ 257c StPO) Streit, ob die Dauer einer Sperrfrist (§ 69a StGB) abgesprochen werden bzw. darüber eine Verständigung (§ 257c StPO) getroffen werden kann. Das wird, u.a. von Meyer-Goßner/Schmitt (StPO, 59. Aufl. 2016, § 257c Rn. 9) unter Hinweis darauf, dass es sich um eine Maßregel der Sicherung und Besserung handelt, verneint. Anders hat es jetzt das OLG Nürnberg gesehen (10.8.16, 2 OLG 8 Ss 289/15, Abruf-Nr. 190232 ). |