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  • · Fachbeitrag · Verkehrssicherheitskontrolle

    Sichtkontrolle der Bremsscheiben vor der Fahrt durch Lkw-Fahrer ist nicht erforderlich

    Der Fahrer eines LKW braucht vor Fahrtantritt die Bremsscheiben nicht einer Sichtkontrolle zu unterziehen, sofern nicht ausnahmsweise ein besonderer Anlass dafür besteht (OLG Düsseldorf 28.1.14, IV-3 RBs 11/14, Abruf-Nr. 141649).

     

    Praxishinweis

    Nach § 23 Abs. 1 S. 1 2 StVO ist ein Fahrzeugführer für die Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich. Davon muss er sich jeweils vor Fahrtantritt im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren überzeugen. Insoweit ist der Führer eines Lkw nach Auffassung des OLG vor Antritt der Fahrt zwar grundsätzlich verpflichtet, die Bremsanlage durch Bremsproben zu überprüfen. Hat er jedoch eine derartige Bremsprobe vor der Fahrt durchgeführt, so überspannt nach Ansicht des OLG die Annahme einer darüber hinausgehenden Verpflichtung, jeweils vor Fahrtantritt die Bremsscheiben des Lastzugs durch die Löcher in den Felgen einer Sichtkontrolle auf Risse zu unterziehen, die Sorgfaltsanforderungen an einen Lastkraftfahrer. Diese Verpflichtung trifft ihn nur, wenn er im konkreten Fall einen besonderen Anlass zu einer Sichtkontrolle der Bremsscheiben gehabt hätte. Nur dann kann ihm auch ein Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht werden.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2014 | Seite 121 | ID 42723576