· Nachricht · Verjährung
Verjährungsfragen: Ausreichende Tatbeschreibung im Bußgeldbescheid und wirksame Zustellung
| Für die Frage der Verjährung ist es u. a. von Bedeutung, ob im Bußgeldbescheid der dem Betroffenen zur Last gelegte Verkehrsverstoß ausreichend beschrieben ist. Dazu haben das BayObLG und das OLG Brandenburg nun noch einmal Stellung genommen. Das OLG Brandenburg befasst sich mit der Frage, ob eine Zustellung wirksam war. |
1. Tatzeit und Tatort bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren
Dem BayObLG-Beschluss lag eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zugrunde (3.2.25, 201 ObOWi 22/25, Abruf-Nr. 248046). Das BayObLG führt dazu aus, dass sich bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren bei anschließendem Anhalten die prozessuale Tat nach § 264 StPO in erster Linie nach dem dem Betroffenen vorgeworfenen Fahrverhalten bestimmt. Exakte Tatzeit und exakter Tatort spielen nach Auffassung des BayObLG eine untergeordnete Rolle.
2. Hausnummer muss auf 700 m langer Straße nicht angegeben werden
Gegenstand des Beschlusses des OLG Brandenburg (10.2.25, 1 ORbs 284/24, Abruf-Nr. 247911) war ebenfalls eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Nach Auffassung des OLG wird der Tatort im Bußgeldbescheid hinreichend allein mit der Angabe des (Anhalte)Orts und der Straße auch dann ohne Angabe einer Hausnummer beschrieben, wenn die Straße eine Gesamtlänge von nur 700 Metern hat.
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