17.12.2018 · Nachricht · Verfahrensverzögerung
Mehr als 8-monatige Dauer des Rechtsbeschwerdeverfahrens
| Das OLG Stuttgart hatte die Frage zu entscheiden, welche Auswirkungen es hat, wenn es im Rechtsbeschwerdeverfahren nach Ablauf der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist noch 8 Monate gedauert hat, bis die Akten vom AG und/oder StA beim OLG angekommen waren. Das war dem OLG zu lang. Es hat die Verfahrensverzögerung aber nur „festgestellt” (4.6.18, 3 Rb 26 Ss 786/17). |
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