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  • 17.11.2016 · Fachbeitrag · Urteilsgründe

    Einlassung des Betroffenen muss in Urteilsgründen mitgeteilt sein

    In amtsgerichtlichen Entscheidungen wird häufig die Einlassung des Betroffenen nicht bzw. nicht ausreichend in den Urteilsgründen mitgeteilt. Diesen Fehler moniert das OLG Karlsruhe (15.9.16, 2 (7) SsBs 507/16-AK 173/16, Abruf-Nr. 189169 ).