17.11.2016 · Fachbeitrag · Urteilsgründe
Einlassung des Betroffenen muss in Urteilsgründen mitgeteilt sein
In amtsgerichtlichen Entscheidungen wird häufig die Einlassung des Betroffenen nicht bzw. nicht ausreichend in den Urteilsgründen mitgeteilt. Diesen Fehler moniert das OLG Karlsruhe (15.9.16, 2 (7) SsBs 507/16-AK 173/16, Abruf-Nr. 189169 ).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,50 € Monat