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  • 17.10.2018 · Fachbeitrag · Unfallflucht

    Es ist unerheblich, in welcher Reihenfolge sich die Unfallbeteiligten vom Unfallort entfernen

    | Der Tatbestand des § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist auch erfüllt, wenn der Täter den Unfallort erst nach der letzten feststellungsberechtigten Person verlässt, sofern er zuvor seine Vorstellungspflicht verletzt hat. So der BGH. |