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  • 17.02.2026 · Nachricht · Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Unfallflucht kann versuchtes Tötungsdelikt durch Unterlassen sein

    | Verlässt der Angeklagte nach einem schweren Unfall unerlaubt den Unfallort mit der Vorstellung, die Insassen des unfallgegnerischen Fahrzeugs befinden sich noch am Unfallort, kann die Kognitionspflicht die Prüfung eines versuchten Tötungsdelikts durch Unterlassen gebieten. |