15.10.2021 · Nachricht · Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Entfernen vom Ort der Kenntnisnahme des Unfalls ist straffrei
Das Entfernen nicht vom Unfallort selbst, sondern von einem anderen Ort, an welchem der Täter erstmals von dem Unfall erfuhr, erfüllt nicht den Tatbestand des § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB.
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