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  • 15.10.2021 · Nachricht · Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Entfernen vom Ort der Kenntnisnahme des Unfalls ist straffrei

    | Das Entfernen nicht vom Unfallort selbst, sondern von einem anderen Ort, an welchem der Täter erstmals von dem Unfall erfuhr, erfüllt nicht den Tatbestand des § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB. |