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  • 16.01.2015 · Fachbeitrag · Überholen

    Reduzierung der Geldbuße

    | Weist die polizeiliche Anzeige für einen Überholverstoß Besonderheiten aus, so kann die für den Verstoß vorgesehene Regelgeldbuße aufgrund wesentlicher Besonderheiten des Sachverhalts reduziert werden (AG Lüdinghausen 2.10.14, 19 OWi-89 Js 1437/14-146/14, Abruf-Nr. 143352 ). |