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  • 16.01.2015 · Fachbeitrag · Überholen

    Reduzierung der Geldbuße

    Weist die polizeiliche Anzeige für einen Überholverstoß Besonderheiten aus, so kann die für den Verstoß vorgesehene Regelgeldbuße aufgrund wesentlicher Besonderheiten des Sachverhalts reduziert werden (AG Lüdinghausen 2.10.14, 19 OWi-89 Js 1437/14-146/14, Abruf-Nr. 143352 ).