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  • 16.11.2017 · Nachricht · Trunkenheitsfahrt

    Kriterien für die Annahme von Vorsatz bei der Trunkenheitsfahrt

    | Der BGH hatte in seinem Urteil vom 9.4.15 (VA 15, 136) zur Frage des Vorsatzes bei einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) in den Fällen des Vorliegens einer hohen BAK Stellung genommen. Nach seiner Auffassung handelt es sich bei einer hohen BAK lediglich um ein Indiz, das „zwar gewichtig“ sei, „aber im Einzelfall der ergänzenden Berücksichtigung anderer Beweisumstände bedürfe“ und für sich allein die tatrichterliche Überzeugung von einer vorsätzlichen Tatbegehung nur dann begründen könne, wenn „keine Besonderheiten vorliegen“. Mit dieser Entscheidung hat sich jetzt das OLG Düsseldorf auseinandergesetzt (8.6.17, 1 RVs 18/17, Abruf-Nr. 196689 ). |