17.08.2017 · Fachbeitrag · Trunkenheitsfahrt
Keine MPU bei erstmaliger Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille BAK
Im Streit war seit einiger Zeit, ob nach einer strafgerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis, die auf der Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss (hier: § 316 StGB) beruhte, im Wiedererteilungsverfahren unabhängig von der BAK die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ohne Ermessensspielraum erforderlich ist oder nicht. Das BVerwG hat dies nun verneint.
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