15.11.2019 · Nachricht · Trunkenheitsfahrt
Anordnung der MPU bei Alkoholfahrt mit einem Fahrrad ist zulässig
Auch wer ein Fahrrad im Straßenverkehr mit 1,6 Promille oder mehr führt, kann aufgefordert werden, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, so das VG Augsburg (9.9.19, Au 7 K 18.1240, Abruf-Nr. 211867 ). Kommt der Betroffene dem nicht nach, kann auf seine mangelnde Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr geschlossen und ihm das Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge, wie Fahrrad, Mofa, untersagt werden.
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