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  • 15.01.2016 · Fachbeitrag · Täteridentifizierung

    Besondere Umstände der Täteridentifizierung

    | Bestreitet ein Betroffener, zum Vorfallszeitpunkt Lkw-Führer gewesen zu sein, kann er als Fahrer zum Vorfallszeitpunkt identifiziert werden, wenn sich auf dem dem Gericht vorliegenden „Fahrtenschreiberschaublatt“ der Namenseintrag des Betroffenen findet, das Fahrzeug im Eigentum des Betroffenen steht und auf dem vom Vorfall vorliegenden Messfoto ein Schild mit dem Vornamen des Betroffenen abgebildet ist, das sich hinter der Windschutzscheibe befindet. Das ist die Quintessenz aus einer Entscheidung des AG Lüdinghausen (20.7.15, 19 OWi-89 Js 1028/15-77/15, Abruf-Nr. 146099 ). |