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  • · Nachricht · Rotlichtverstoß

    Spurwechsel in der Kreuzung und Rotlichtverstoß

    | Das OLG Brandenburg hat jetzt noch einmal bestätigt: Wer nach dem Überqueren der Haltelinie der Linksabbiegerspur an einer Rotlichtanlage bei Rot auf eine der Geradeausspuren wechselt und die Kreuzung dann geradeaus verlassen hat, begeht einen Rotlichtverstoß (BGHSt 43, 285). |

     

    Und: Das AG war auch zu Recht von vorsätzlicher Tatbegehung ausgegangen. Die Betroffene hatte nämlich nach dem Anhalten bei Rot entschieden, aus der Linksabbiegerspur geradeaus über die Kreuzung zu fahren. Damit hatte sie in Kenntnis des bereits länger andauernden Rotlichts die Haltelinie überquert (14.4.22, 2 OLG 53 Ss-OWi 462/21, Abruf-Nr. 229126).

    Quelle: Ausgabe 07 / 2022 | Seite 124 | ID 48307324