20.12.2023 · Nachricht · Rotlichtverstoß
Fehlvorstellung von Dauerrot ist Tatbestandsirrtum
Die irrtümliche Annahme einer zum „Dauerrot“ führenden Funktionsstörung der Lichtzeichenanlage ist als Fehlvorstellung im tatsächlichen Bereich als vorsatzausschließender Tatbestandsirrtum zu qualifizieren.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,50 € Monat