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  • 08.10.2026 · Nachricht · Rotlichtverstoß

    Berechnung der Rotlichtzeit durch Schätzungen eines Zeugen

    Die Berechnung der Dauer der Rotphase bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß aus der Beschleunigung des Busses seit seinem letzten verkehrsbedingten Halt und seiner Entfernung vor der Haltlinie im Moment des Umschaltens der Lichtzeichenanlage auf Rotlicht beruht – jedenfalls in einem Bereich von weniger als zwei Sekunden – nicht auf einer tragfähigen und verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage, wenn die Beschleunigung und die Entfernung auf der Schätzung eines Zufallszeugen beruhen.