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  • 04.01.2016 · Fachbeitrag · Richtervorbehalt

    Richtervorbehalt darf nicht umgangen werden

    | Eine Blutentnahme stellt zwar einen minimalen Eingriff in die Rechte des Betroffenen dar und es wäre sinnvoll, den Richtervorbehalt insoweit abzuschaffen. Solange der Gesetzgeber ihn indes vorsieht, haben sich Exekutive und Judikative daran zu halten, weil sie an das Gesetz gebunden sind. So bringt es das OLG Naumburg auf den Punkt (5.11.15, 2 Ws 201/15, Abruf-Nr. 145866 ).| |