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  • 14.09.2017 · Nachricht · Revision/Rechtsbeschwerde

    Ausreichende Begründung der Verfahrensrüge

    | Die Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrüge sind nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO hoch. Zur ordnungsgemäßen Begründung gehört auch, dass der Verfahrensfehler eindeutig und bestimmt geltend gemacht wird. Darauf weist noch einmal das OLG Hamm hin (8.6.17, 4 RVs 64/17, Abruf-Nr. 196259 ). |