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  • 17.06.2025 · Nachricht · Prozessrecht

    Vorsatzverurteilung in der Abwesenheitsverhandlung

    | Hat das Bußgeldgericht den Betroffenen und seinen Verteidiger in der Ladungsverfügung auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen grober Fahrlässigkeit hingewiesen, nicht aber auf eine solche wegen Vorsatzes, darf der Betroffene mit Blick auf diesen Hinweis darauf vertrauen, in einer Abwesenheitsverhandlung (§ 74 Abs. 1 OWiG) nicht wegen einer Vorsatztat verurteilt zu werden. |