08.04.2026 · Nachricht · Prozessrecht
Verteidiger steckt im Verkehrsstau – Gericht muss erreichbar sein
Hat der Verteidiger seine Verspätung gegenüber dem Gericht angekündigt und sich dabei auf ein unvorhersehbares Ereignis – beispielsweise einen Verkehrsstau – berufen, kann es geboten sein, auch über den an sich sonst üblichen Zeitraum von 15 Minuten hinaus auf dessen Eintreffen zu warten.
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