16.01.2020 · Nachricht · Prozessrecht
Keine Rechtsbeschwerdebegründung mit eingescannter Unterschrift
Das OLG Thüringen (22.5.18, 1 OLG 121 SsBs 30/18, Abruf-Nr. 211865 ) hat eine Rechtsbeschwerde verworfen, weil sie nicht formgerecht begründet worden war. Der Verteidiger hatte die Begründung lediglich mittels einer eingescannten Unterschrift „gezeichnet“.
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