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  • · Nachricht · Prozessrecht

    Aktuelles zur Verjährungsunterbrechung

    Wir stellen Ihnen drei weitere Entscheidungen zur Verjährungsunterbrechung (§ 33 OWiG) vor.

     

    1. Betroffenenanhörung aufgrund eines EDV-gestützten Arbeitsprozesses

    Das BayObLG hat sich mit der Wirksamkeit der Verjährungsunterbrechung durch Anordnung der Betroffenenvernehmung bei EDV-gestützt erstelltem Anhörungsbogen (§ 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG) befasst (BayObLG 23.4.26, 201 ObOWi 129/26, Abruf-Nr. 255645). Für die wirksame Anordnung der Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG ist es ausreichend, dass ein Mitarbeiter nach Auswertung des Messfotos einen EDV-gestützten Arbeitsprozess in Gang setzt, in dem der per automatischer Halterabfrage ermittelten, das Fahrzeug haltenden Person automatisch ein Anhörungsbogen übersandt wird, sofern ihr Geschlecht mit dem des vom Mitarbeiter festgelegten übereinstimmt. Dem Anhörungsbogen müsse sich auch nicht der Name des Mitarbeiters der Verwaltungsbehörde entnehmen lassen.

     

    2. Fehlendes Zustellungsdatum auf dem Umschlag bei Ersatzzustellung

    Eine Verjährungsunterbrechung nach § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 OWiG setzt voraus, dass der Bußgeldbescheid wirksam zugestellt wurde. Voraussetzung einer wirksamen Ersatzzustellung des Bußgeldbescheids durch Einlegen in den Briefkasten nach den § 51 Abs. 1 S. 1 OWiG, § 1 SVwZG, § 3 Abs. 2 S. 1 VwZG, §  80 ZPO ist der Vermerk des Datums der Zustellung auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks. Fehlt das Datum auf dem Umschlag, liegt keine wirksame Unterbrechungshandlung vor (AG Dresden 17.7.26, 223 OWi 633 Js 8873/26, Abruf-Nr. 255641; ebenso OLG Saarbrücken 3.6.24, 1 Ss (OWi) 44/24).