26.05.2014 · Fachbeitrag · Pflichtverteidiger
Nachträgliche Pflichtverteidigerbestellung
| Von dem Grundsatz, dass eine nachträgliche und mit Rückwirkung versehene Pflichtverteidigerbestellung unzulässig ist, ist jedenfalls dann abzuweichen, wenn ein rechtzeitig beantragten Beiordnungsantrag nicht zeitnah beschieden und aus nicht nachvollziehbaren Gründen über Monate hinweg von der Entscheidung abgesehen worden ist (LG Potsdam 31.1.14, 25 Qs 8/14, Abruf-Nr. 140656 ). |
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