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  • · Nachricht · Pflichten des Fahrzeugführers

    Corona und die Gesichtsmaske beim Autofahren

    | Corona hat auch Auswirkungen auf den Straßenverkehr. Von Bedeutung ist insbesondere die Frage, ob man als Kraftfahrzeugführer beim Autofahren eine Gesichtsmaske tragen darf. |

     

    Ausgangspunkt für die Antwort ist einerseits § 23 Abs. 4 StVO. Danach darf seit 2018 der Kraftfahrzeugführer „sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist“ (dazu Burhoff VA 18, 199). Andererseits wird das Tragen von Gesichtsmasken derzeit empfohlen, um ein Übertragen des Corona-Erregers zu vermeiden. Dieses Dilemma ist mit Blick auf Sinn und Zweck des Verbots zu lösen. Es wurde vor allem zur effektiven Verkehrsüberwachung eingeführt. Das Verbot sollte gewährleisten, dass die Identität von Kraftfahrzeugführern bei Verkehrskontrollen festgestellt werden kann. Das bedeutet:

     

    • Das Verbot richtet sich nur an den Kraftfahrzeugführer.