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  • 08.10.2018 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Vermummungsverbot im Straßenverkehr – ein Verstoß kostet jetzt 60 EUR

    Am 19.10.17 ist die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6.10.17 in Kraft getreten (vgl. BGBl I, S. 3549). Sie hat nicht nur die Änderungen bei § 23 Abs. 1a StVO – Stichwort: Mobiltelefon im Straßenverkehr (dazu bereits Burhoff, VA 18, 89) – gebracht, sondern in einem neuen § 23 Abs. 4 S. 1 StVO ein Gesichtsverhüllungs- und -verdeckungsverbot, kurz: Vermummungsverbot. Wir stellen Ihnen in der folgenden Checkliste die damit zusammenhängenden Fragen vor.