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  • · Nachricht · Kraftfahrzeugrennen

    Alleinrennen: Strafbarkeit der sog. Polizeiflucht

    | Von § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB werden beim Vorliegen der weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen auch sog. Polizeifluchtfälle erfasst. Es muss aber festgestellt werden, dass es dem Täter darauf ankam, als notwendiges Zwischenziel für eine erfolgreiche Flucht über eine nicht ganz unerhebliche Wegstrecke die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. |

     

    Das hat jetzt der BGH ausdrücklich entschieden (29.4.21, 4 StR 165/20, Abruf-Nr. 222663). Die angesprochene Frage hatte der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung zu § 315d (17.2.21, 4 StR 225/20 = VA 21, 114) nur in einem Obiter Dictum behandelt. Er hat das jetzt ausdrücklich klargestellt (vgl. VA 21, 185).

     

    MERKE | Der BGH weist darauf hin, dass aus einer Fluchtmotivation nicht ohne Weiteres auf die Absicht geschlossen werden kann, die gefahrene Geschwindigkeit bis zur Grenze der situativ möglichen Höchstgeschwindigkeit zu steigern.

     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2021 | Seite 184 | ID 47476466