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  • 15.07.2016 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung

    Urteilsanforderungen bei einer Messung mit ProViDa

    | Der Tatrichter muss bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Messsystem ProViDa, das verschiedene Einsatzmöglichkeiten zulässt (Messung aus einem stehenden Fahrzeug, Messung aus einem fahrenden Fahrzeug durch Nachfahren oder Vorwegfahren mit gleichbleibendem Abstand, Weg-Zeit-Messung), zusätzlich zur Mitteilung des Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwerts in den Urteilsgründen nicht mitteilen, welche der verschiedenen Betriebsarten zum Einsatz gekommen ist. |