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  • 17.05.2019 · Nachricht · Geschwindigkeitsüberschreitung

    Messung durch einen Angestellten des öffentlichen Dienstes

    | Das OLG Oldenburg hat schon 2009 entschieden, dass das Ergebnis einer Geschwindigkeitsmessung, die durch einen Angestellten im öffentlichen Dienst durchgeführt worden ist, verwertbar sein soll (OLG Oldenburg VA 09, 104). Dem hat sich jetzt das OLG Celle angeschlossen (23.1.19, 3 Ss (OWi) 13/19, Abruf-Nr. 207441 ). |