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  • 29.10.2018 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsmessung

    Verwertung trotz Fehler beim standardisierten Messverfahren

    | Die bei einem standardisierten Messverfahren möglichen Erleichterungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn die vom Hersteller vorgesehenen und in der Bedienungsanleitung beschriebenen Funktionstests ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. So die h. M. in der Rechtsprechung. Die Frage, die sich in dem Zusammenhang dann weiter stellt: Führt dann/deshalb ein Verstoß gegen die Bedienungsanleitung zwingend zur Unverwertbarkeit der Messung? Die Antwort gibt das KG (23.7.18, 3 Ws (B) 157/18, Abruf-Nr. 205135 ). |