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  • · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsmessung

    Messung mit Poliscan Speed

    Bei der Messung mit einem Messgerät Poliscan Speed der Fa. Vitronic handelt es sich nicht um ein standardisiertes Messverfahren (AG Tiergarten 13.6.13, (318 OWi) 3034 Js-OWi 489/13 (86/13), Abruf-Nr. 132375).

     

    Praxishinweis

    Poliscan Speed und kein Ende bzw. die Diskussion um Poliscan Speed findet keine Ende. In der Literatur wird das Für und Wider dieses Messverfahrens seit einiger Zeit heftig diskutiert (vgl. dazu Schmedding VRR 09, 293; 09, 337; Wittinghoff/Weyde/Hahn/Wietschorke, DAR 10, 106; Kirchmann, VRR 10, 209; Löhle, DAR 11, 738 und Bladt, DAR 11, 754) und auch auf die Fehleranfälligkeit des Verfahrens hingewiesen. Das hat aber die OLG nicht davon abgehalten, das Verfahren als sog. standardisiertes Messverfahren i.S. der Rechtsprechung des BGH anzusehen (vgl. u.a. KG VA 10, 82, OLG Düsseldorf VA 10, 64). Das Verfahren sei von der PTB zugelassen und damit i.S. der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 39, 291; 43, 277) standardisiert. Damit gibt sich die amtsgerichtliche Rechtsprechung aber nicht zufrieden. Sie beanstandet insbesondere die fehlende Möglichkeit der Überprüfung der Messung und spricht die Betroffenen frei. So in neuerer Zeit schon das AG Aachen (VA 13, 68) und das AG Herford (DAR 13, 399). Dem hat sich jetzt das AG Tiergarten mit einer lesenswerten Begründung angeschlossen. Man darf gespannt sein, ob das Urteil rechtskräftig und wie ggf. das KG reagieren wird. Einfach zu sagen - wie bisher: Zulassung der PTB liegt vor, daher keine Bedenken, geht m.E. nicht. Damit macht man es sich angesichts der Einwände gegen dieses Messverfahren zu einfach.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2013 | Seite 154 | ID 42235811