11.12.2019 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsmessung
Messung durch Private ist nicht verwertbar
Eine Geschwindigkeitsmessung durch Private ist unzulässig. Wird dennoch gemessen, ist das Ergebnis im Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen nicht verwertbar. So entschied das AG Hanau (29.4.19, 50 OWi 2255 Js 15960/18, Abruf-Nr. 210279 ).
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