17.05.2017 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsmessung
Kombination von konkretem und abstrakten Toleranzabzug
Immer wieder versuchen Verteidiger bei Geschwindigkeitsmessungen einen abstrakten Toleranzabzug mit einem konkreten Abzug betreffend die jeweilige Messung zu kombinieren. Das ist aber nicht zulässig (so OLG Hamm 24.1.17, 4 RBs 11/17, Abruf-Nr. 193716 und AG Landstuhl 13.3.17, 2 OWi 4286 Js 777/17, Abruf-Nr. 192570 ).
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